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Verhaltenskodex

für Gesellschaften der Doppelmayr/​Garaventa Gruppe und deren MitarbeiterInnen

Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter,

wir alle sind weltweit im Einsatz. Dank Euch konnte unsere Unternehmensgruppe zu einem der Weltmarktführer aufsteigen.

In unserer Unternehmensgruppe gelten klare Werte. Wir haben den Anspruch, uns gegenüber unseren Mitarbeitern und Dritten integer, respektvoll und fair zu verhalten und unsere weltweiten Geschäfte unter Einhaltung der nationalen und internationalen Vorschriften zu führen.

Der vorliegende Verhaltenskodex beruht auf den Werten, dem Leitbild und den Unternehmenszielen unserer Unternehmensgruppe. Er ist von den Mitarbeitern aller Stufen einzuhalten. Der gute Ruf und die Zukunft unserer international tätigen Unternehmensgruppe hängen von jedem Einzelnen ab.

Mitarbeiter, die andere führen, sind in besonderer Weise dafür verantwortlich, dass der Verhaltenskodex bei allem, was wir tun, beachtet wird. Sie haben eine Vorbildfunktion und müssen sicherstellen, dass die ihnen unterstellten Mitarbeiter die Anforderungen des Verhaltenskodex verstehen. Zudem müssen sie die Einhaltung des Verhaltenskodex überwachen.

 

 

Sehr geehrte Geschäftspartner,              

unser Erfolg beruht auf dem Tun und Handeln der Mitarbeiter der Doppelmayr/Garaventa Gruppe und auf der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern. Wir verhalten uns integer, respektvoll und fair und führen unsere weltweiten Geschäfte unter Einhaltung der nationalen und internationalen Vorschriften.

Der vorliegende Verhaltenskodex ist eine Richtlinie, welche für alle Aktivitäten der Doppelmayr/Garaventa Gruppe gilt und klare Standards betreffend Integrität und korrektem Geschäftsgebaren setzt. Er bildet die Basis unseres Compliance Management Systems. Auch Berater, Vertreter, Konsulenten, Händler, Zulieferer oder sonstige Personen, die für die Doppelmayr/Garaventa Gruppe tätig sind, sollen sich nach diesem Verhaltenskodex richten.         

Im Rahmen unseres Compliance Programms haben wir auch das Thema Geschenke und Einladungen geregelt. Um unangenehme Situationen zu vermeiden, sind nachstehend die wichtigsten Regeln für Sie zusammengefasst.             

Grundsätzliches

Grundsatz ist, dass jede Vorteilsannahme und jede Vorteilsgewährung, die den Eindruck vermitteln könnte, dass durch den Vorteil jemand in seiner Entscheidungsfindung beeinflusst wird, strikt zu vermeiden sind.

Geschenke und Einladungen von Geschäftspartnern an unsere Mitarbeiter    

Gelegentliche Vorteilsgewährungen im Wert von bis zu EUR 100 sind grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht in einem direkten Zusammenhang mit einem Geschäftsabschluss stehen. Geldgeschenke dürfen nicht angenommen werden.               

In anderen Worten: Unbedenklich sind Sachgeschenke mit einem Wert von bis zu EUR 100 pro Mitarbeiter oder Geschäftspartner. Geldgeschenke dürfen nicht angenommen werden. Geschenke mit geldähnlichem Charakter (z.B. Einkaufsgutscheine, Autobahnvignetten, Gutscheine für Wochenendreisen, etc.) sowie höherwertige Geschenke dürfen nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vorgesetzten angenommen werden, sind aber dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen, das sie dann weiter verwenden kann, z.B. für Tombolas im Rahmen von Betriebsveranstaltungen.

Vergabe von privaten Aufträgen unserer Mitarbeiter an Doppelmayr/Garaventa Lieferanten

Die Beauftragung von Lieferanten einer Gesellschaft der Doppelmayr/Garaventa Gruppe für private Zwecke ist gestattet, wenn die gewährten Konditionen für alle Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft möglich sind. Nicht gestattet ist es jedoch, eine Firmenbestellung beim Lieferanten von günstigeren Konditionen für private Bestellungen abhängig zu machen, die nur für Einzelpersonen gelten.

Wir danken Ihnen vielmals für Ihre Kooperation und freuen uns weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit!

 

 

Verhaltenskodex als PDF

Hier können Sie den Verhaltenskodex herunterladen.